Der Wald im Kanton Bern ist unter Druck. Wegen des starken Wildverbisses können sich vielerorts die Wälder nicht mehr verjüngen. Der VBBG hätte deshalb auf weitere Anpassungen bei den Jagdverordungen gehofft.
Am 1. Februar trat das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG, 922.0) zusammen mit der dazugehörigen Verordnung (JSV, 922.01) in Kraft. Diese Revision verfolgte insbesondere das Ziel, die Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf zu mindern. Weiter stärkte es Wildtierkorridore und Wildtierlebensräume. Neben den Bestimmungen zur präventiven Wolfsregulierung und zum Herdenschutz, die neu abschliessend auf Bundesebene geregelt werden und deshalb keine Änderungen im kantonalen Recht bedürfen, enthält die Revision der eidgenössische Verordnung insbesondere Anpassungen in Bezug auf die Verhütung und Vergütung von Wildschäden, Wildtierkorridoren von überregionaler Bedeutung, das Nachtjagdverbot im Wald, die Streichung von Schalldämpfern als verbotene Hilfsmittel, das Verbot von bleihaltiger Kugelmunition sowie das Verbot der Verwendung von Drohnen auf der Jagd.
Gewisse Änderungen in der JSV machen nun entsprechende Anpassungen im kantonalen Recht notwendig. Der Kanton nimmt die Revision des Bundesrechts jetzt zum Anlass, weitere punktuelle Änderungen auf kantonaler Ebene vorzunehmen.
Chance verpasst
Der VBBG nimmt die vorgelegten Teilrevisionen der kantonalen Verordnungen auf kantonaler Ebene im Bereich der Jagd zur Kenntnis. Er vertritt jedoch die Haltung, dass im Rahmen der Teilrevisionen die Chance für bedeutende Verbesserungen der Rahmenbedingungen für ein waldverträgliches Wildtiermanagement nicht ausreichend genutzt wird. Der VBBG nimmt daher jetzt im Rahmen der Konsultation zu den geplanten Revisionen der kantonalen Verordnungen im Jagdrecht – namentlich der kantonalen Jagdverordnung (JaV), der Wildschadenverordnung (WSV) sowie der Direktionsverordnung über die Jagd (JaDV) – wie folgt Stellung: