Mitglieder


Im Kanton Bern gibt es rund 250 Burgergemeinden, Gemischte Gemeinden und burgerliche Korporationen. Dazu kommen über dreissig altrechtliche Allmendkörperschaften. «Sie setzen sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein»: So wird ihre Aufgabe in der Kantonsverfassung beschrieben.

Die burgerlichen Körperschaften besitzen rund ein Viertel der Waldfläche des Kantons Bern. Zum Eigentum der Burgergemeinden gehören zudem landwirtschaftlich genutzte Flächen, darunter auch Rebanbauflächen, Obstplangagen und Alpgebiete. Mehrere Burgergemeinden und burgerliche Korporationen sind überdies für das Sozialwesen ihrer Burgerinnen und Burger zuständig, dafür betreiben sie eigene Sozialdienste sowie eine burgerliche Kindes- und Jugendschutzbehörden (bKESB). Darüberhinaus engagieren sich die Burgergemeinden und burgerlichen Korporationen in den Bereichen Kiesabbau, (gemeinnütziger) Wohnbau, Immobilien, Gastronomie, Kultur, Jugend, Sportförderung, Gesellschaft, etc. Im Fokus ihres Engagements steht stets das Wohl der Allgemeinheit.

Die Mitglieder des Verbands setzen sich aus den verschiedensten burgerlichen Körperschaften zusammen. Diese gliedern sich in folgende Arten:

Der Kanton Bern zählt heute 180 Burgergemeinden (Stand: 1. Januar 2026). Sie verfügen weder über öffentlich-rechtliches Territorium noch über Steuerhoheit. Sie sind so genannte Personengemeinden, im Gegensatz zu den als Territorialgemeinden ausgestalteten Einwohnergemeinden. Sie setzen sich aus ihren Burgerinnen und Burgern zusammen. Zu einer Burgergemeinde gehört man durch Abstammung, Adoption oder Einburgerung.

Die Kantonsverfassung umschreibt ihre Aufgaben in Artikel 119 wie folgt: «Die Burgergemeinden setzen sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein. Sie nehmen ihre angestammten Aufgaben wahr.»

Die Burgergemeinden verwalten das Burgergut, sofern diese Aufgabe nicht burgerlichen Korporationen zugewiesen ist. Sie sind aus den mittelalterlichen Allmendkörperschaften hervorgegangen. Die Verwaltung des kollektiven Grundeigentums (Wald, Landwirtschaftsflächen, Alpen, etc.) steht noch heute im Zentrum. Zudem engagieren sie sich heute in den Bereichen Immobilien, (gemeinnütziger) Wohnbau, Kultur, Wissenschaft, Jugend- und Sportförderung, Gesellschaft, etc.

Im Gegensatz zu den burgerlichen Korporationen waren sie in Vergangenheit auch für das Sozialwesen ihrer Burgerinnen und Burger zuständig. Heute sind nur noch die Burgergemeinden Bern, Bötzingen, Biel, Burgdorf und Thun im Sozialwesen tätig. Die übrigen Burgergemeinden entrichten aber anhang ihrer Erträge weiterhin so genannte Burgergutsbeiträge zugunsten der Sozialhilfe.

Anbei finden Sie eine Liste mit allen Burgergemeinden: Gemeindedaten

Der Kanton Bern zählt heute 51 burgerliche Korporationen (Stand: 1. Januar 2026). Korporationen sind Körperschaften, die aus der gemeinsamen Nutzung von Allmenden, Wälder und Alpen im Mittelalter hervorgingen. Das kollektive Grundeigentum steht bei den heutigen Korporationen nach wie vor im Zentrum. Zudem engagieren sie sich heute in den Bereichen Immobilien, (gemeinnütziger) Wohnbau, Kultur, Wissenschaft, Jugend- und Sportförderung, Gesellschaft, etc.

Im Gegensatz zu den Burgergemeinden waren burgerliche Korporationen  – mit Ausnahme der dreizehn Zünfte und Gesellschaften der Stadt Bern – nie für das Sozialwesen ihrer Burgerinnen und Burger zuständig (vgl. nächster Abschnitt).

Burgerliche Korporationen sind durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaften und unterstehen der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Als sogenannte Personengemeinden verfügen sie – im Gegensatz zu den Einwohnergemeinden – weder über öffentlich-rechtliche Territorien noch über Steuerhoheit.

Die Zünfte und Gesellschaften der Stadt Bern zählen ebenfalls zu den burgerlichen Korporationen. Im Gegensatz zu den Zünften in Zürich sind jene in Bern Körperschaften des öffentlichen Rechts und somit Gemeinden.

Ursprünglich regulierten die Zünfte und Gesellschaften das Handwerk. Zudem übernahmen sie innerhalb der Stadt militärische, finanzielle und polizeiliche Aufgaben. Seit 1676 sind sie aber in erster Linie auch für das Vormundschaftswesen und die Armenfürsorge für ihrer Angehörigen zuständig. Das Sozialwesen ist auch heute noch ihre Kernaufgabe. Gemeinsam mit anderen Burgergemeinden haben sie eine burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB).

Mehr Infos gibt es unter: Gesellschaften und Zünfte — Burgergemeinde Bern

Im Kanton Bern gibt es aktuell 21 gemischte Gemeinden (Stand: 1. Januar 2026). Die gemischten Gemeinden sind Vereinigungen der Einwohnergemeinde mit einer oder mehreren am Ort bestehenden Burgergemeinden. Die Burgergüter werden dabei statt von einer eigenen Burgergemeinde von den Behörden der Einwohnergemeinde verwaltet. Über die Aufnahme neuer Burgerinnen und Burger sowie die Verwendung des Burgerguts entscheidet jedoch nach wie vor die Burgerversammlung und nicht die Gemeindeversammlung des Ortes.

Dieser Gemeindetypus wurde im Gemeindeorganisationsgesetz des Kantons Bern von 1852 offiziell eingeführt, bestand aber in vielen Gemeinden des katholischen Juras bereits ab 1836. Traditionell gibt es gemischte Gemeinden auch noch heute vor allem im Berner Jura. Weitere befinden sich im Berner Oberland und im Seeland. Neugründungen von gemischten Gemeinden sind nicht mehr zulässig.

Im Kanton Bern existieren noch heute über dreissig altrechtliche Körperschaften - beispielsweise Rechsamegemeinden, Waldgemeinden sowie Allmend-, Wald- und Alpgenossenschaften. Sie sind in der Regel sehr alt und entstammen einer früheren Rechtsordnung. Das kantonale Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Artikel 20) gewährt bestehenden altrechtlichen Körperschaften den Fortbestand.

Der VBBG zählt sieben altrechtliche, nicht-öffentlich rechtliche Körperschaften zu seinen Mitgliedern. Es sind dies:

  • Burgerliche Nutzungskorporation Wahlendorf
  • Dorfgemeinde Hasle (bei Burgdorf)
  • Bäuertgemeinde Guttannen
  • Burgerbäuert Oberbäuert, Boltigen
  • Burgerliche Waldkorporation Lyss
  • Burgerkorporation Radelfingen
  • Untere Allmendgemeinde Buchholterberg

Der VBBG zählt verschiedene Verbände und Vereine zu seinen Mitgliedern. In den vergangenen Jahren haben sich mehrere Burgergemeinden und burgerliche Korporationen in Vereine umgewandelt, die sich aber nach wie vor als Teil des burgerlichen Lebens betrachten.

Zudem zählt der VBBG auch traditionelle burgerliche Verbände und Vereine zu seinen Mitgliedern. Dazu gehören beispielsweise die Association des Bourgeoisies du Jura bernois (ABJB) - der Verband der Burgergemeinden im Berner Jura  – sowie die Burgergesellschaft Bern.

In den vergangenen Jahren haben verschiedene Burgergemeinden und burgerliche Korporationen gemeinsame Forstbetriebe gegründet. Dabei wählten einige von ihnen die Organisationsform des Gemeindeverbands. Gemeindeverbände unterstehen im Kanton Bern ebenfalls dem Gemeindegesetz.

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