VBBG weibelt für Kleinstkörperschaften

Der Kanton will aktuell das Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) ändern. Der VBBG macht derweil auf die Kleinstkörperschaften aufmerksam.

 

Der Kanton beabsichtigt gemeinsam ein Förderinstrument für Projekte der digitalen Transformation zu schaffen. Mit der vorliegenden Änderung des Gesetzes über die digitale Verwaltung soll nun die Anschubfinanzierung dieses Förderinstruments sichergestellt werden.

Der Verband bernischer Burgergemeinden und burgerlicher Korporationen (VBBG) respektive seine Mitglieder sind von der geplanten Gesetzesänderung nicht betroffen. Der Verband unterstützt jedoch das Vorhaben, dass Einwohnergemeinden und Kanton im Bereich der digitalen Transformation innovative Projekte gemeinsam vorantreiben. Gleichzeitig ist der VBBG froh, dass die Burgergemeinden und burgerlichen Korporationen im vorliegenden Fall keine Beiträge an den «Fördertopf» beitragen müssen.

Forderung: Ausnahmen für Kleinstkörperschaften schaffen

Das Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) beschäftigt den Verband bernischer Burgergemeinden und burgerlicher Korporationen seit einigen Jahren sehr intensiv. Verschiedene Anforderungen, die das DVG an die an Gemeinden stellt, sind für kleinere Körperschaften mit beschränkten Aufgabenbereichen sowie limitierten finanziellen und personellen Ressourcen fast nicht zu stemmen. Betroffen davon sind insbesondere Kleinstkörperschaften – verschiedene Burgergemeinden, burgerliche Korporationen aber auch kleinere Gemeindeverbände. Sie alle müssen derzeit zum Beispiel ein digitales Geschäftsverwaltungsprogramm (GEVER) einführen, was für Kleinstkörperschaften teilweise mit verhältnismässig hohen Kosten verbunden ist. Der VBBG fordert daher, dass im Rahmen der nun geplanten Änderung Gesetzes über die digitale Verwaltung auch Ausnahmemöglichkeiten für Kleinstkörperschaften beim Geltungsbereich geschaffen werden.

Mehr dazu lesen Sie in unserer Stellungnahme.

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