Verband wehrt sich gegen Verordnung

Die kantonale Strassenverkehrsordnung vom 20. Oktober 2004 (StrVV; BSG 761.111) soll unter anderem aufgrund von neuen Bestimmungen des Bundes teilrevidiert werden – beispielsweise hinsichtlich des automatisierten Fahrens und der Nutzung von Fuss- und Wanderwegen. Der VBBG hat sich im Rahmen dieser Konsultation dazu geäussert.

Der VBBG fordert, dass auf die geplante Anpassung des Artikels 58 der Strassenverkehrsordnung ist in der vorgeschlagenen Form unbedingt zu verzichten. Sollten sämtliche «schmalen Fuss- und Wanderwege» neu plötzlich für den «öffentlichen Verkehr» geöffnet werden, dürfte das die burgerlichen Körperschaften als Eigentümerinnen von Wegen im Wald respektive auf Alp- oder Landwirtschaftsflächen vor grosse Herausforderungen stellen, auch finanzieller Art und vor allem auch hinsichtlich des Unterhalts und der Haftung.

Mehr dazu entnehmen Sie unserer Stellungnahme.

 

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